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 Peter Metzger
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ÜBERSCHUSSVERGÜTUNG

Den Strom denn sie gerade nicht brauchen muss Ihnen der Netzbetreiber abnehmen (Energiegesetz). Die Vergütung ist ja nach EVU recht unterschiedlich (im Berner Seeland 4 bis 21 Rp./kWh), typischerweise nahe dem reinen Energiepreis (nicht zu verwechseln mit dem Strompreis welcher auch Netzkosten und Abgaben beinhaltet) plus allenfalls einem Zuschlag für die Qualität Solar (HKN).