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 Peter Metzger
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 peter.metzger@ivolt.ch


KOSTENDECKENDE EINSPEISEVERGÜTUNG

Die fixe Vergütung pro kWh war bisher das Vergütungsmodell. Ab 1.1.18 werden nur noch Anlagen >100kWp und bis Mitte 2012 angemeldet berücksichtigt. Alle anderen Anlagen gehen ins System der Einmalvergütung.

Bereits gebaute Anlagen werden in der Reihenfolge der Fertigstellung abgewickelt:

Anlagen bis 100kWp (KEIV) in den nächsten 2 Jahren, über 100kWp geht es bis zu 7 Jahre.